Sie fragen sich, ob und mit welchen Kosten Sie zu rechnen haben?
Wird die Angelegenheit in Ihrem Sinne entschieden bzw. Sie vom Schädiger bzw. dessen Haftpflichtversicherung schadlos gestellt sind, sind der Schädiger bzw. dessen Haftpflichtversicherer verpflichtet, die Ihnen entstandene Rechtsanwaltsvergütung zu erstatten.
Im optimalen Fall sind Sie rechtsschutzversichert. Die Rechtsschutzversicherung übernimmt in der Regel die gesetzliche Vergütung für einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl, Gerichtskosten in allen Instanzen, Gebühren für vom Gericht bestellte Zeugen und Sachverständige, Kosten der Gegenseite, zu deren Erstattung Sie verpflichtet sind Je nach Entfernung von Ihrem Wohnort die Gebühren für einen Korrespondenzanwalt im In- und Ausland – jedoch abzüglich einer vereinbarten Selbstbeteiligung.