Privates und gewerbliches Miet-/Pachtrecht
Wir betreuen Ihre Interessen vom Beginn des Miet- und Pachtverhältnisses bis zur Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen anlässlich dessen Beendigung.
Wir beraten seit Jahrzehnten auf dem Gebiet des privaten und gewerblichen Miet- und Pachtrechts. Zu unseren großen Mandantenstamm zählen sowohl einzelne Mieter/Pächter, Vermieter/ Verpächter als auch Grundstücks- und -Hausverwaltungen.
Die nachfolgende Darstellung stellt lediglich einen Ausschnitt unserer Tätigkeit für Mieter wie Vermieter dar:
- Vertragsgestaltung, Prüfung und Erstellung von Mietverträgen und Pachtverträgen
- Kündigungen
- Prüfung von Kündigungsfristen
- Abmahnungen
- Zahlungs- und Räumungsklagen
- Mangelbeseitigungsklagen
- Minderungen, Mieterhöhungen, Modernisierung, Kaution, Betriebskostenabrechnungen
- Heizkostenabrechnungen
- Schönheitsreparaturen
- Untervermietung, Verjährung
- Kündigung befristeter Verträge